
EuGH: Unverzügliche Meldung von nicht autorisierten Kontobewegungen
Der Inhaber einer Zahlungskarte verliert seinen Anspruch auf Erstattung, wenn er einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang infolge fehlender Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nicht unverzüglich dem Zahlungsdienstleister meldet.