
EuGH-Urteil: Arbeitgeber müssen Rücksicht auf Eltern behinderter Kinder nehmen
Der Schutz behinderter Personen vor Diskriminierung erstreckt sich auch auf die Eltern behinderter Kinder. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass Beschäftigte sich um ihr behindertes Kind kümmern können. Das entschied der EuGH im Fall einer Mutter aus Italien, deren Arbeitgeber sich weigerte, auf ihre Pflegesituation Rücksicht zu nehmen.