EuGH-Urteil: EuGH erklärt Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig
Der EuGH hat zwei zentrale Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt. Nach Auffassung des Gerichtshofs enthalten sie eine unzulässige Regulierung des Arbeitsentgelts. Denn: Die Höhe der Löhne festzulegen, ist Sache der Mitgliedsstaaten.