EuGH-Urteil: Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
Das BAG hat den EuGH zu einer tariflichen Regelung befragt, nach der teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte für geleistete Überstunden erst bei einer Überschreitung der Arbeitszeit von Vollzeitkräften einen Zuschlag erhalten. Der EuGH erkannte eine mögliche Diskriminierung.