
Familienstartzeit: Kein Schadensersatz wegen Nichteinführung des Vaterschaftsurlaubs
Zur geplanten Einführung einer Familienstartzeit per Gesetz ist es nicht gekommen. Ein Vater, der nach der Geburt seines Kindes Urlaub nehmen musste, klagte vor dem LAG Berlin auf Schadensersatz, weil Deutschland die EU-Regelung zum Vaterschaftsurlaub hätte umsetzen müssen. Das sah das Gericht anders.