Fehlende Festsetzung des Kindergeldes: Hinzurechnung des Kindergeldes bei der Günstigerprüfung
Bei der Prüfung der Steuerfreistellung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG bleibt der Anspruch auf Kindergeld für Kalendermonate unberücksichtigt, in denen durch Bescheid der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld festgesetzt, aber wegen § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht ausgezahlt wurde.