FG Baden-Württemberg: Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch die Veräußerung aller Anteile an einer grundbesitzenden GmbH im Wege einer sog. Verkürzung der Beteiligungskette nach § 1 Abs. 2b GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig ist.