FG Baden-Württemberg: Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG auch dann erfüllt ist, wenn sich lediglich die Beteiligungskette verlängert.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG auch dann erfüllt ist, wenn sich lediglich die Beteiligungskette verlängert.