
FG Baden-Württemberg: Rückkehr eines in der Schweiz tätigen Arbeitnehmers
Eine "Nichtrückkehr auf Grund der Arbeitsausübung" im Sinne des DBA-Schweiz liegt dann vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.