FG Berlin-Brandenburg: Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
Das FG Berlin-Brandenburg hat zu den Anforderungen an einen nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag entschieden.
Das FG Berlin-Brandenburg hat zu den Anforderungen an einen nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag entschieden.