FG Berlin: Klage bei Unzumutbarkeit auch ohne beA
Die Klage eines Anwalts in eigener Sache ist ohne Nutzung des beA zulässig, wenn nur auf diese Weise ein besonders schutzwürdiges Interesse wie das Steuergeheimnis gewahrt werden kann.
Die Klage eines Anwalts in eigener Sache ist ohne Nutzung des beA zulässig, wenn nur auf diese Weise ein besonders schutzwürdiges Interesse wie das Steuergeheimnis gewahrt werden kann.