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Haufe

FG Bremen: Kein Kindergeld nach Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes

Das FG Bremen hat entschieden, dass ein Kind nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes nur dann kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist, wenn es sich nachweislich und ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht.