FG des Saarlandes: Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
Das FG des Saarlandes stellte klar, dass keine Umsatzbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Kampfsportschule infrage kommt.