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Haufe

FG Düsseldorf: Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen für Knappschaftszahnärzte

Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte sind nach einem Urteil des FG Düsseldorf nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erfassen.