FG Düsseldorf: Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
Das FG Düsseldorf hat entschieden, wann Prämien an einen Berufssportler sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG darstellen.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, wann Prämien an einen Berufssportler sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG darstellen.