Neueste Nachrichten rund um Steuern und Recht.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach an.

Haufe

FG Düsseldorf: Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH

Für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt. So hat das das FG Düsseldorf entschieden.