
FG Düsseldorf: Keine Gewerbesteuerpflicht für kreative Tattoos
Ein Tätowierer kann als Künstler gelten, wenn seine Arbeit eigenschöpferisch ist. Das FG Münster entschied zugunsten eines klagenden Tätowierers.
Ein Tätowierer kann als Künstler gelten, wenn seine Arbeit eigenschöpferisch ist. Das FG Münster entschied zugunsten eines klagenden Tätowierers.