
FG Düsseldorf: Veräußerungskosten bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
Eine Organträgerin kann die von ihr getragenen Kosten für die Veräußerung einer Enkelgesellschaft in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG hier nicht greift.