FG Düsseldorf: Verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F.
Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist.