FG Hamburg: Fondsetablierungskosten nach § 6e EStG
Das FG Hamburg hat festgestellt, dass keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Neuregelung zu Fondsetablierungskosten gem. § 6e EStG bestehen.
Das FG Hamburg hat festgestellt, dass keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Neuregelung zu Fondsetablierungskosten gem. § 6e EStG bestehen.