FG Hamburg : Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Übertragung einer Hinzuschätzung von einem Jahr auf ein anderes ohne Nachweis gleicher Betriebsstrukturen nicht zulässig ist.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Übertragung einer Hinzuschätzung von einem Jahr auf ein anderes ohne Nachweis gleicher Betriebsstrukturen nicht zulässig ist.