FG Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
Das FG Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Das FG Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins dem persönlichen Steuersatz unterliegen.