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Haufe

FG Köln: Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes

Wenn ein im Inland ansässiger Pflegedienst mit steuerfreien Ausgangsumsätzen Subunternehmerleistungen eines in Polen ansässigen Pflegedienstes bezieht, schuldet das inländische Unternehmen dafür die Umsatzsteuer. Nach einem Urteil des FG Köln ist ein Vorsteuerabzug daraus nicht möglich.