FG Köln : Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
Die unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts kann eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO darstellen. So hat das FG Köln entschieden.
Die unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts kann eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO darstellen. So hat das FG Köln entschieden.