
FG Köln: Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen
Das FG Köln hält den Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen verfassungsrechtlich für zweifelhaft.
Das FG Köln hält den Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen verfassungsrechtlich für zweifelhaft.