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Haufe

FG München: Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden

Die technische Nutzungsdauer eines Gebäudes richtet sich nach dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Eine kürzere wirtschaftliche Abnutzung kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut vorher objektiv wirtschaftlich verbraucht ist. So entschied das FG München.