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Haufe

FG München: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können.