FG Münster: AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung (AdV) für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte.