FG Münster: Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers
Das FG Münster hat entschieden, dass die betrieblich genutzten Räume eines freiberuflichen Musikers als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein können.
Das FG Münster hat entschieden, dass die betrieblich genutzten Räume eines freiberuflichen Musikers als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein können.