FG Münster: Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
Ein Steuerbescheid ist nach Ansicht des FG Münster aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.