
FG Münster: Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Das FG Münster hat entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die Nutzung am Stichtag entscheidend ist.
Das FG Münster hat entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die Nutzung am Stichtag entscheidend ist.