FG Münster: Klage gegen Grundsteuerwertbescheid
Die Klage gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts ist auch nach der Übertragung des Grundstücks zulässig, da die Übertragung nicht zum Wegfall der Beschwer des bisherigen Grundstückseigentümers führt. Das hat das FG Münster entschieden.