FG Münster: Kosten des Umzugs in eine größere Wohnung wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, ist nicht beruflich veranlasst. So hat das FG Münster entschieden.