FG Münster: "Zwölftelregelung" des Kirchensteuergesetzes NRW
Das FG Münster hat entschieden, dass die "Zwölftelregelung" zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt.