FG Münster: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung
Zwar ist in der unentgeltlichen Übertragung eigener GmbH-Anteile an den Alleingesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen, diese ist jedoch mit 0 EUR zu bewerten. So hat das FG Münster entschieden.