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Haufe

FG Münster: Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023

Das FG Münster hat entschieden, dass es keine Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023 i. H. v. 10.908 EUR hat. Die Klage eines Ehepaars, das eine Anhebung forderte, blieb ohne Erfolg.