FG Münster: Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist.
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist.