FG Rheinland-Pfalz: Kein übliches Gelegenheitsgeschenk: Vater schenkt Sohn 20.000 EUR zu Ostern
Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist und somit Schenkungssteuer anfällt.