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FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragsteller übergeben werden können.