FinMin Sachsen: Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich in einem Erlass mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen beschäftigt.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich in einem Erlass mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen beschäftigt.