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Haufe

Forderungsmanagement: Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahres-Frist im Blick behalten

Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2025 verjähren also die Forderungen, die 2022 entstanden sind. Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier.