
Gebäudeenergiegesetz: Hydraulischer Abgleich: Neue Verfahrenscheckliste veröffentlicht
Seit dem 1.10.2024 erlaubt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) alternative Verfahren des hydraulischen Abgleichs, die gleichwertig zum Verfahren B im Sinne des § 60c Abs. 3 GEG sind. Eine neue Checkliste legt die Anforderungen fest, die diese Verfahren erfüllen müssen.