Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob wird möglich
Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es aber auch einen einmaligen Weg zurück. Wie genau das geht, erfahren Sie hier.