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Haufe

Geringfügige Beschäftigung: Befreiung von Rentenversicherungspflicht für Minijobs rechtzeitig anzeigen

Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist an eine Frist gebunden. Wird sie versäumt, sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die der Arbeitgeber unter Umständen allein aufkommen muss.