Gesetzentwurf: Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8.6.2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten eingebracht.