Gesetzesänderung: Neuregelung für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen
Durch die umfassende Novellierung des § 22 SGB VII wurden die Regeln für Sicherheitsbeauftragte aus Sicht der Befürworter der Reformen grundlegend „verschlankt“. Ziel der Reform ist es, Unternehmen von bürokratischen Pflichten zu entlasten, ohne den Arbeitsschutz zu beeinträchtigen. Die Änderungen sind am 29. Mai 2026 in Kraft getreten.