Neueste Nachrichten rund um Steuern und Recht.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach an.

Haufe

Gesetzesänderung: Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften wird auf 2028 verschoben

Nach dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 bestand für Honorar-Lehrkräfte und ihre Auftraggeber das Risiko, dass die Tätigkeit von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Mit § 127 SGB IV hat der Gesetzgeber nun eine Übergangsregelung verlängert: Unter bestimmten Voraussetzungen können Honorar-Lehrkräfte bis Ende 2027 weiterhin als Selbstständige tätig sein.