Gesetzesvorhaben: Kabinett beschließt Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 den Gesetzentwurf für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Ziel ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz verbessert werden.