
Gesetzesvorhaben: Kabinett beschließt Tariftreuegesetz
Das Kabinett hat am 6. August 2025 das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Nur Unternehmen, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, sollen danach künftig Vergaben des Bundes ausführen dürfen.