Gesetzgebung: Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2026 das erste Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.